Bausparvertrag Bonus: Wann und wie Sie ihn ausgezahlt bekommen
Viele Bausparkassen locken mit attraktiven Bonuszahlungen oder Prämien für das Abschließen und Besparen eines Bausparvertrags. Diese Boni sind eine schöne Möglichkeit, das angesparte Guthaben zu erhöhen. Doch wann und unter welchen Bedingungen wird dieser Bonus tatsächlich ausgezahlt?
Die Auszahlung des Bonus ist in der Regel an klare Voraussetzungen geknüpft, die sich in den Vertragsbedingungen finden. Sie erfolgt nicht automatisch mit jeder Einzahlung, sondern meist zu einem bestimmten Zeitpunkt oder nach Erreichen eines definierten Ziels. Diese Anleitung erklärt die gängigen Modelle.
Arten von Boni und ihre Auszahlungszeitpunkte
Man unterscheidet häufig zwischen Abschlussboni, Sparboni und staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie. Ein Abschlussbonus wird oft einmalig nach Vertragsunterzeichnung und der ersten Mindesteinzahlung gutgeschrieben. Sparboni hingegen werden in der Regel jährlich auf die geleisteten Sparleistungen gewährt und dem Vertragsguthaben hinzugefügt.
Die staatliche Wohnungsbauprämie wird nicht von der Bausparkasse, sondern von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gezahlt, allerdings über die Bausparkasse abgewickelt. Ihr Antrag muss separat gestellt werden, und die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf des Kalenderjahres, für das der Antrag gilt, und nach Prüfung durch die KfW.
Voraussetzungen für die Bonusauszahlung
Die wichtigste Voraussetzung ist fast immer, dass der Vertrag während der gesamten Sparphase aktiv und in gutem Stand ist. Das bedeutet, die vereinbarten monatlichen Sparbeiträge müssen regelmäßig und pünktlich geleistet werden. Unterbrechungen oder Kündigungen vor Fälligkeit können zum Verlust bereits gutgeschriebener oder noch ausstehender Boni führen.
- Regelmäßige und pünktliche Zahlung der Sparbeiträge
- Einhaltung der vertraglichen Mindestspardauer
- Nicht-Inanspruchnahme einer vorzeitigen Darlehenszuteilung
- Einhaltung der gesetzlichen Höchstgrenzen für Prämien (z.B. bei der Wohnungsbauprämie)
- Fristgerechte Antragstellung für staatliche Förderungen
Wie läuft die Auszahlung praktisch ab?
Die von der Bausparkasse gewährten Boni (Abschluss- und Sparboni) werden in der Regel automatisch Ihrem Vertragsguthaben gutgeschrieben. Sie erhöhen somit die Gesamtsumme, die Ihnen später für die Finanzierung zur Verfügung steht oder die bei einer Kündigung nach Ablauf der Mindestspardauer ausgezahlt wird. Sie erhalten meist einen jährlichen Kontoauszug, auf dem die Bonusgutschriften aufgeführt sind.
Bei der Wohnungsbauprämie müssen Sie aktiv einen Antrag bei Ihrer Bausparkasse stellen, oft zusammen mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Nach Bewilligung durch die KfW wird der Prämienbetrag Ihrem Bausparguthaben hinzugefügt. Eine direkte Auszahlung auf Ihr Girokonto ist bei reinen Prämien normalerweise nicht vorgesehen.
Was passiert bei vorzeitiger Kündigung?
Wenn Sie Ihren Bausparvertrag vor Erreichen der Zuteilungsreife oder der vereinbarten Mindestspardauer kündigen, gehen in der Regel alle Ansprüche auf noch nicht gutgeschriebene Boni verloren. Bereits gutgeschriebene Boni bleiben oft erhalten, können aber unter Umständen mit Strafzinsen oder Gebühren verrechnet werden. Lesen Sie hierzu unbedingt die konkreten Klauseln in Ihren Vertragsbedingungen.
Für staatliche Prämien gilt: Wird der Vertrag vor Ablauf der gesetzlichen Bindungsfrist (in der Regel 7 Jahre) gekündigt oder das Guthaben anderweitig ausgezahlt, muss die bereits erhaltene Prämie vollständig an den Staat zurückgezahlt werden. Dies ist ein entscheidender Punkt bei der Planung.
Häufige Fragen
Erhalte ich den Bonus auch, wenn ich das Bauspardarlehn nicht in Anspruch nehme?
Ja, die Boni der Bausparkasse sind in der Regel unabhängig von der Inanspruchnahme des Darlehens. Sie werden auf das angesparte Guthaben gezahlt, das Sie sich nach Zuteilung des Vertrags entweder als Darlehen auszahlen lassen oder als Guthaben (ohne Darlehen) ausgezahlt bekommen können.
Kann ich mir den Bonus direkt auf mein Girokonto auszahlen lassen?
In der Regel nein. Boni und Prämien werden dem Bausparguthaben zugerechnet und stehen erst zur Verfügung, wenn der Vertrag zugeteilt wird (für eine Finanzierung) oder nach Ablauf der Bindungsfrist bei einer regulären Kündigung ausgezahlt wird.
Wie oft wird der Sparbonus gutgeschrieben?
Der Sparbonus wird meist einmal jährlich berechnet und gutgeschrieben. Die Berechnungsgrundlage sind die in diesem Jahr geleisteten Sparbeiträge. Den genauen Zeitpunkt und die Berechnungsmethode finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
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